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Unsere Serviceleistungen

Motorölwechsel

Ein muss bei jedem Motor. Der Ölwechsel bewahrt den Motor vor zu starkem Verschleiß. Durch Verbrennungsrückstände, Abrieb, Wasser, Ruß, uvm. verliert das Motoröl seine Schmiereigenschaften und kann dadurch einen Motorschaden begünstigen. Je nach Herstellervorgaben, muss das Motoröl bzw. der Ölfilter getauscht werden.

Hinweis: Bei Neuwägen im Gewährleistungszeitraum sollte dies ausschließlich bei einer Vertragswerkstätte geschehen, da sonst die Gewährleistung verloren geht!

Getriebeölwechsel

Ähnlich dem Motoröl sollte auch das Getriebeöl, je nach Bauart und Hersteller geprüft, gewechselt oder gespült werden. Vor allem während der ersten 20.000 Kilometer wird der meiste Abrieb produziert. Dieser sollte aus dem Ölkreislauf entfernt werden.

Bremsflüssigkeit

Bremsflüssigkeit ist stark hygroskopisch. Das bedeutet, dass diese Flüssigkeit durch die Luftfeuchtigkeit Wasser anzieht. Beim Bremsvorgang erhitzt sich die Flüssigkeit, der Wasseranteil siedet und es kann zu einer Dampfblasenbildung kommen. Diese Blasenbildung kann im schlimmsten Fall dafür sorgen, dass Sie keine Bremswirkung mehr haben. Ein Unfall ist vorprogrammiert.

Zahnriemen

Der Zahnriemen treibt unter anderem die Nockenwelle an und sorgt dafür, dass die Ein- und Auslassventile des Motors zum richtigen Zeitpunkt öffnen und schließen. Im Laufe der Zeit wird der Zahnriemen rissig und porös. Aus diesem Grund muss er, je nach Herstellervorgabe, in regelmäßigen Abständen gewechselt werden.

Steuerkette

Viele Autohersteller konstruieren Motoren mit einem Steuerkettenantrieb anstelle eines Zahnriemens. Diese haben den Vorteil, dass sie zuverlässiger sind und einer höheren Belastung standhalten. Zusätzlich ist der Verschleiß sehr gering. Nichtsdestotrotz sollte diese regelmäßig überprüft werden, da auch hier Schäden durch z.B. Ausdehnung entstehen können.

§57a - Pickerl-Überprüfung

In Österreich gilt die 3-2-1 Regelung: bei Pkw und Anhängern bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht ist die erste §57a - Pickerl-Überprüfung 3 Jahre nach der Erstzulassung vorgeschrieben. Die zweite Überprüfung ist nach weiteren zwei Jahren fällig. Danach muss man jährlich zur Überprüfung.

Es wird unter anderem eine Sichtprüfung durchgeführt, ein Abgastest vollzogen und Ihr Fahrzeug wird auf Mängel lt. Mängelkatalog überprüft.

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